Wichtige Informationen zur Pflegefinanzierung
Unser Pflegedienst berät Sie in allen Fragen.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und überkommt eine Familie oft plötzlich.
Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig, rücken schnell zwei Fragen in den Vordergrund:
Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?
Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro. Liegt ein Pflegegrad 2 vor, zahlt die Pflegekasse 770 Euro. Bei Pflegegrad 3 werden 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro gezahlt. Reichen diese Zuschüsse nicht aus, um die Pflegekosten zu begleichen, ist der restliche Betrag von dem Pflegebedürftigen beziehungsweise seinen Angehörigen zu zahlen.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?
Zwar beteiligt sich die gesetzliche Pflegeversicherung in Form von monatlichen oder einmaligen Zahlungen, einen Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige jedoch selbst. Kann der Pflegebedürftige die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, sind unter Umständen seine Angehörigen zahlungspflichtig.
So werden Pflegedienstleistungen finanziert
Zuständig für die Übernahme der Kosten für die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege sind:
Pflegekasse
Wenn Ihnen von der Pflegekasse ein Pflegegrad zugesprochen wurde, stehen Ihnen je nach Höhe des Pflegegrads – 1 bis 5 – Zuschüsse zur Pflege zu. Die Höhe der Zuschüsse hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Übernommen wird ein Teil der Kosten für häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege in einem Pflegeheim, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung sowie Umzug in betreutes Wohnen oder Senioren-WG. Ein Pflegegrad kann erst nach einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bewilligt werden.
Angehörige
Haben Sie nicht die finanziellen Mittel, sind Ihre Angehörigen verpflichtet, die Kosten für die Pflegeleistungen zu übernehmen. Zahlungspflichtig sind Verwandte der geraden Linie – Kinder und Enkel. Voraussetzung ist, dass die zahlungspflichtigen Angehörigen über ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 € verfügen.
Pflegebedürftiger
Die Pflegekasse übernimmt nur eine Grundversorgung. Als Pflegebedürftiger müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen, falls Sie keine private Pflegeversicherung haben. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von dem Pflegeaufwand und dem Umfang der Zuschüsse der Pflegekasse.
Sozialamt
Sollten weder Sie als pflegebedürftige Person noch Ihre Angehörigen die Pflegekosten bezahlen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung beim Sozialamt beantragen.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Das Thema Kosten beschäftigt Pflegebedürftige und ihre Angehörige sehr, da diese in vielen Fällen einige tausend Euro betragen. Unser Pflegedienst informiert Sie ausführlich zu dem Thema Pflegefinanzierung.
Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht per Kontaktformular. Unser Team ist jederzeit auf dem aktuellen Kenntnisstand und kann Sie daher optimal beraten.